Nachdem das Fachgremium der EU-Kommission zu Sustainable Finance im Juli dieses Jahres den Zwischenbericht vorgelegte mit daran anschließender Konsultation, veröffentlichte es im darauffolgenden Oktober den Abschlussbericht. Die darin enthaltenen Empfehlungen beziehen sich auf den sozialen Mindestschutz, der in der Taxonomie-Verordnung vorgesehen ist.