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Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass weiterhin nur die Aufsichtsräte bei der Festlegung der Vorstandsvergütungen bindende Entscheidungen treffen können sollten und nicht die Hauptversammlung. Dies schreibt sie in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag zur Aktionärsrechterichtlinie (Bundestagsdrucksache 19/6043).

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