Am 26. Februar 2019 hat das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung eine Pressemitteilung veröffentlicht mit dem Bekenntnis, Deutschland zu einem führenden Sustainable-Finance-Standort zu machen.
Am 26. Februar 2019 hat das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung eine Pressemitteilung veröffentlicht mit dem Bekenntnis, Deutschland zu einem führenden Sustainable-Finance-Standort zu machen.
Die Expertinnen und Experten, die der Technical Expert Group (TEG) on Sustainable Finance bei der Ausarbeitung ders Klassifikationssystems für nachhaltige Tätigkeiten helfen sollen, sind ausgewählt worden. Die 155 Fachleute sollen konkret zu folgenden Bereichen beitragen:
In der letzten Zeit sind bei der Bundesregierung drei Kleine Anfragen mit Bezug zum Themenkomplex nachhaltiges Finanzwesen eingereicht worden – zwei von der Grünen- und eine von der FDP-Fraktion. Die Antworten hat sie im Herbst vergangenen Jahres vorgelegt:
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass weiterhin nur die Aufsichtsräte bei der Festlegung der Vorstandsvergütungen bindende Entscheidungen treffen können sollten und nicht die Hauptversammlung. Dies schreibt sie in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag zur Aktionärsrechterichtlinie (Bundestagsdrucksache 19/6043).
Die deutsche Bundesregierung begrüßt grundsätzlich die Idee einer europäischen Sustainable Finance-Taxonomie. Dies schreibt sie in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zum Aktionsplan Sustainable Finance der EU (Drucksache 19/5240).
Die EU-Richtlinie zu Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) ist fristgerecht in deutsches Recht umgesetzt worden. Sie ist am 31. Dezember 2018 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und – wie von der EU vorgegeben – seit dem 13. Januar 2019 in Kraft.