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Die im Juli 2018 von der EU-Kommission eingesetzte Technical Expert Group on Sustainable Finance (TEG) hat ihren ersten Bericht zum Bereich Transparenz und Offenlegung von Nachhaltigkeitsaspekten durch Unternehmen vorgelegt. Die dort enthaltenen Empfehlungen sollen in die Non-Bindung Guidelines zur nichtfinanziellen Berichterstattung der EU eingearbeitet werden. 

Die Europäische Kommission hat einen Entwurf zu Regelungen veröffentlicht, wie Wertpapierhäuser und Versicherungen Nachhaltigkeitsthemen bei der Beratung ihrer Kundinnen und Kunden berücksichtigen können. Hintergrund ist der EU-Aktionsplan zu Sustainable Finance, in dem unter anderem eine bessere Beratung zu Nachhaltigkeit bei Geldanlagen vorgesehen ist. 

Die europäische Telekommunikationsbranche hält sich gerne bedeckt, wenn es um das Thema Steuern geht. Dies hat das europäische Engagement-Netzwerk Shareholder for Change (SfC) in einer Untersuchung herausgefunden, deren Ergebnisse es jüngst in dem Bericht Bad Connection. What (the lack of) tax transparency tells us about European telecommunication companies veröffentlicht hat.

Wie hoch die Kapitalvermögen des Bundes sind, in welchen Anlageklassen dieses investiert ist und ob dabei ethisch-nachhaltige Aspekte einfließen, hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen (Drucksache 19/6247) angegeben. Auch listet sie ihre Aktienbestände in den Branchen Atomkraft und fossile Brennstoffe auf.

Die Technical Expert Group on Sustainable Finance (TEG) hat erste Resultate ihrer Arbeit zur Nachhaltigkeits-Taxonomie vorgelegt. Am 7. Dezember 2018 veröffentlichte sie Informationen zum grundlegenden Konzept und zur Anwendbarkeit sowie zum Bereich der Klimaanpassungs-Maßnahmen. Hierzu und zum Themenkomplex „Do no significant harm evaluation“ wird die TEG außerdem bis April 2019 über Fach-Workshops weitere Expertise einholen.

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