Nun schreiten auch die Arbeiten an den Umweltzielen drei bis sechs des EU-Klassifikationssystems für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten voran. Dies sind (3) nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, (4) Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling, (5) Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, (6) Biodiversität und Schutz gesunder Ökosysteme. Die Platform on Sustainable Finance legte am 3. August 2021 einen entsprechenden Bericht vor. Zugleich lief eine Konsultation an.