Gemeinsame Stellungnahme: Gesetzentwurf für virtuelle Hauptversammlungen schränkt Aktionärsrechte ein

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre, Shareholders for Change (SfC) und CRIC, ein Verein zur Förderung von Ethik und Nachhaltigkeit bei der Geldanlage, betrachten den Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz für virtuelle Hauptversammlungen mit Sorge. Die drei Netzwerke, die institutionelle Investor:innen und Kleinaktionär:innen vertreten, kritisieren die geplanten weitgehenden Einschränkungen beim Rede- und Fragerecht als kontraproduktiv für eine lebendige Debattenkultur. In ihrer heute veröffentlichten, ausführlichen Stellungnahme weisen sie auf negative Folgen des Gesetzentwurfes für aktives Aktionärstum und Einflussmöglichkeiten für nachhaltigeres Wirtschaften hin. Dabei zeigen sie Alternativen und konkrete Vorschläge zur Stärkung der Aktionärsrechte auf. 

Folgende wesentliche Punkte umfasst die Stellungnahme: 

  • Gesetzentwurf für virtuelle Hauptversammlungen schränkt Aktionärsrechte ein
  • Eingeschränktes Rede- und Fragerecht würde Hauptversammlungen zweiter Klasse schaffen
  • Investor:innen warnen vor negativen Folgen für aktives Aktionärstum und weniger Einflussmöglichkeiten für nachhaltigeres Wirtschaften
  • Ausführliche Stellungnahme mit Vorschlägen zur Stärkung der Aktionärsrechte eingereicht

Dr. Barbara Happe, Vorstandsmitglied beim Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre, kritisiert: Der Gesetzesentwurf bleibt an zentralen Stellen hinter den Zusagen aus dem Koalitionsvertrag zurück und schränkt Aktionärsrechte massiv ein, insbesondere beim Frage- und Rederecht. Wenn Unternehmen bereits im Voraus Anzahl und Länge von Redebeiträgen und Fragen nach eigenem Ermessen beschränken können, hebelt das grundlegende Aktionärsrechte aus und würde zu einem Verlust der Debattenkultur auf Hauptversammlungen führen. 

Tommy Piemonte von der Bank für Kirche und Caritas und Mitglied der Shareholders for Change fügt hinzu: Gerade für kleinere und mittelgroße institutionelle Investoren, die sich für eine nachhaltige Entwicklung bei Unternehmen einsetzen, ist die Hauptversammlung eine Möglichkeit die Unternehmensführung, aber auch die Aktionäre, auf Nachhaltigkeitsrisiken hinzuweisen, die sie sonst nicht erkennen würden oder wollen. Deshalb würde eine Beschneidung der Frage- und Rederechte zu Lasten einer nachhaltigen Entwicklung und aller Aktionäre gehen. 

Der CRIC-Vorstandsvorsitzende David Reusch fordert: Dialogstrategien allgemein und das aktive Aktionärstum im Besonderen bergen ein großes und bislang gerade in Deutschland noch vergleichsweise wenig genutztes Potenzial, um auf Unternehmen im Sinne eines nachhaltigeren Wirtschaftens Einfluss zu nehmen. Dafür sollten die Hauptversammlung und die Aktionärsrechte gestärkt, nicht geschwächt werden.

Die gemeinsame Stellungnahme finden Sie hier und die gemeinsame Pressemitteilung mit allen Kontaktdaten hier.

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