Deutschland: BMF legt Referentenentwurf zur EbAV-Richtlinie vor

Später als erwartet – aber nun liegt er vor: Der Entwurf des Bundesfinanzministeriums zur Umsetzung der EU-Richtlinie für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV). Er wurde am 2. Juli veröffentlicht und formuliert aus, wie die entsprechenden Passagen im Versicherungsaufsichtsgesetz und zugehörige Rechtsverordnungen angepasst werden könnten. 

Bis zum 16. Juli war es möglich, beim BMF Stellungnahmen zum Entwurf einzureichen.

Die Richtlinie bezieht sich an mehreren Stellen auf Nachhaltigkeitsthemen und muss bis Anfang nächsten Jahres in nationales Recht umgesetzt werden. Mit Blick auf Nachhaltigkeitsaspekte im Risikomanagement werden in der EU-Richtlinie Widersprüche gesehen. Die Verbraucherzentrale Bremen kritisierte in einer Stellungnahme, mit dem Entwurf sei die Chance vertan worden, eine nachhaltig orientierte Altersversorgung in Deutschland voranzutreiben.  

Auch aba, der Fachverband für betriebliche Altersversorgung, hat sich zu dem Entwurf geäußert – allerdings nicht zu den Nachhaltigkeitsaspekten. Aba kritisierte, der Geist einer aufsichtsrechtlichen EU-Mindestharmonisierung, der die EU-Richtlinie präge, sei bislang nicht umgesetzt. Auch weist aba auf weitergehende Vorgaben hin, die möglicherweise von Seiten der europäischen Regulierungsbehörde kommen werden.

In Österreich ist der entsprechende Entwurf bereits Anfang Mai veröffentlicht worden. 

CRIC wird am 29. November eine Veranstaltung zum Thema Betriebliche Altersversorgung und Nachhaltigkeit ausrichten. 

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