Gesetzentwurf zur Umsetzung der EbAV-Richtlinie im Bundestag

Der Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Richtlinie der EU für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) umgesetzt werden soll, ist nun als Drucksache 19/4673 veröffentlicht worden. Die Richtlinie bezieht sich an mehreren Stellen Nachhaltigkeit und auf ökologische, soziale und governance-bezogenen Faktoren.

Beispielsweise stellt der Entwurf klar, dass EbAV bei „ihren Anlageentscheidungen (…) im Rahmen des Grundsatzes der unternehmerischen Vorsicht den möglichen langfristigen Auswirkungen auf ökologische, soziale und die Unternehmensführung betreffende Belange Rechnung tragen“ können.

Über den Gesetzentwurf wird am 10. Oktober im Bundestag beraten.

Weitere Informationen finden sich auf der Webseite des Bundestags.

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