Referentenentwurf der Aktionärsrechterichtlinie liegt vor

Die 2. Aktionärsrechtrichtlinie der EU muss bis zum 10. Juni 2019 in nationales Recht umgesetzt werden. Nun hat das zuständige Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Referentenentwurf vorgelegt. Etwaige Stellungnahmen können bis zum 26. November eingereicht werden. In der 2. Aktionärsrechterichtlinie sind auch Nachhaltigkeitsthemen enthalten.

Zum Download die Dokumente des BMJV: der Referentenentwurf und eine Zusammenfassung.

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