EbAV-Richtlinie im Bundestag: Auch Nachhaltigkeitsaspekte thematisiert

Am 11. Oktober 2018 war der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV)“ (19/4673) Thema im Bundestag und wurde zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen. Die Richtlinie muss bis Januar 2019 in nationales Recht umgesetzt sein. 

Die Beiträge wurden nicht diskutiert, sondern lediglich zu Protokoll gegeben (siehe Plenarprotokoll 19/55, Anhang 3, Seite 6140ff.). Vor allem die europäische Harmonisierung, weitergehende Vorgaben zum Risiko-Management sowie Transparenz- und Berichtsplichten sind angesprochen worden. Aber es kamen teilweise auch die Nachhaltigkeitsaspekte, die in der Richtlinie und im Gesetzesentwurf enthalten sind, zur Sprache. Im Folgenden sind diese Passagen zitiert: 

Sarah Ryglewski (SPD): „Zweitens adressieren wir sozialökologische Faktoren. Wir stellen sicher, dass sich die Einrichtungen mit den Auswirkungen der Kapitalanlage auseinandersetzen und darüber informieren müssen. Ich sage aber auch: Die Einrichtungen können mehr leisten. Ich begrüße die Vorhaben der Kommission zu nachhaltigen Finanzen und setze mich dafür ein, dass Deutschland hier eine treibende Rolle einnimmt. 

Pensionskassen und -fonds, aber auch Direktversicherer bewegen erhebliche Summen. Damit ist auch eine Verantwortung für Menschenrechte, gute Regierungsführung, gute Arbeit und die Einhaltung ökologischer Standards verbunden.“

Dr. Bruno Hollnagel (AfD): „Durch die Richtlinie will die Kommission vorschreiben, wie das Geld speziell der betrieblichen Altersvorsorge anzulegen ist. Sie, die Kommission, gibt einen engen, ideologisch ausgerichteten Anlage-Korridor verbindlich vor. Sie fordert beispielsweise Investitionen in ökologische Projekte. (…)

Was geschieht nun, wenn die aufgezwungene Anlagestrategien zu Verlusten führen? Das ist nicht unmöglich, denn wir wissen, dass viele ökologische Projekte unwirtschaftlich sind und deswegen mit Subvention künstlich am Leben erhalten werden. Bei Investitionen in solche Anlagen drohen Verluste. Verluste – entweder durch die zu zahlenden Subventionen oder durch negative Renditen.“

Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): „Die Richtlinie und auch der Gesetzentwurf bringen durchaus Fortschritte (…). So adressieren sie an mehreren Stellen Nachhaltigkeitsaspekte. Die Unternehmen müssen sich in einer ihrer Größe und Aufgabe angemessenen Weise mit den Risiken auseinandersetzen, denen sie und die von ihnen betriebenen Altersversorgungssysteme ausgesetzt sein können. Das betrifft zum Beispiel soziale Risiken und Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel sowie mit der Verwendung von Ressourcen. 

Ganz wesentlich ist dies übrigens ein Erfolg der Grünenfraktion im Europaparlament. Sie konnte durchsetzen, dass die sogenannten ESG-Faktoren – Environment Social Governance – stärker berücksichtigt werden.“

Christine Lambrecht, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen: „Schließlich sieht die Richtlinie die Berücksichtigung von ökologischen, sozialen und die Unternehmensführung betreffenden Faktoren vor, sogenannte ESG-Faktoren. ESG-Faktoren sind bei der Risikobeurteilung zu berücksichtigen. Es sind zum Beispiel durch den Klimawandel oder durch eine geänderte Regulierung bedingte Wertminderungen von Vermögenswerten zu beurteilen.“

Der Gesetzentwurf war außerdem am 17. Oktober Thema einer nicht-öffentlichen Sitzung unter Federführung des Finanzausschusses und unter Mitberatung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, des Ausschusses für Arbeit und Soziales sowie des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Zur Beschlussfassung stand die Durchführung einer öffentlichen Anhörung. 

Die öffentliche Anhörung im Finanzausschuss fand am 7. November statt. Folgende Organisationen waren als Sachverständige eingeladen: 

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