ECOFIN-Rat: Europäische Banken müssen künftig ESG-Risiken offenlegen

Der ECOFIN-Rat – ein EU-Rat bestehend aus den nationalen Wirtschafts- und Finanzministern – hat Regelungen beschlossen, die sich auf Nachhaltigkeit beziehen. Es geht konkret um Anpassungen der Capital Requirement Directive und der Capital Requirement Regulation im Rahmen des so genannten Banking Package.

Folgende drei Nachhaltigkeits-Maßnahmen hat der ECOFIN-Rat beschlossen:

  1. Die Europäische Bankaufsichtsbehörde wird innerhalb der nächsten zwei Jahre einen Bericht zu einem braunen und grünen Faktor bei den Kapitalanforderungen für Banken vorlegen.
  2. Die Europäische Bankaufsichtsbehörde wird innerhalb der nächsten zwei Jahre einen Bericht zu einer möglichen Berücksichtigung von ESG-Risiken in der Prüfung und Beurteilung von Banken durch den Regulator vorlegen.
  3. Verpflichtende Offenlegung von ESG-Risiken durch Banken in drei Jahren.

Im offiziellen Vermerk zum Bankenpaket für den EU-Rat heißt es hierzu im Wortlaut (Seite 12):

„Ökologische, soziale und die Unternehmensführung betreffende Risiken: Ökologische, soziale und die Unternehmensführung betreffende Kriterien sind ein Bündel von Standards für die Tätigkeiten eines Unternehmens, die genutzt werden könnten, um potenzielle Investitionen von einer ökologischen, sozialen und die Unternehmensführung betreffenden Perspektive aus zu prüfen. Das Europäische Parlament hat vorgeschlagen, dass die EBA einen Bericht über die Angemessenheit der Berücksichtigung finanzieller Risiken, die mit ökologischen, sozialen und die Unternehmensführung betreffenden Risiken zusammenhängen, im Rahmen von Risikomanagementprozessen ausarbeitet. Wenn Banken solchen Risiken ausgesetzt sind, sollte dies in den internen Risikomanagementsystemen und -prozessen angemessen berücksichtigt und ordnungsgemäß beaufsichtigt werden. Überdies hat das Europäische Parlament Folgendes vorgeschlagen: zusätzliche Offenlegungspflichten für diese Risiken und ein Mandat für die EBA, einen Bericht über die aufsichtsrechtliche Behandlung "grüner" und "brauner" Vermögenswerte auszuarbeiten (Faktoren, durch die Vermögenswerte mit einem ökologischen Risiko bestraft werden). Der Vorsitz schlägt vor, dass diese Änderungen vom Rat in den Kompromisstext übernommen werden. Insbesondere müsste der Bericht der EBA jedoch innerhalb einer hinreichend langen Frist vorgelegt werden, um den gesetzgeberischen Entwicklungen im Bereich der nachhaltigen Finanzierungen Rechnung zu tragen.“

Zum Weiterlesen:

© 2023 CRIC e.V. Verein zur Förderung von Ethik und Nachhaltigkeit bei der Geldanlage. All Rights Reserved.
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.