Die Europäische Kommission hat einen Entwurf zu Regelungen veröffentlicht, wie Wertpapierhäuser und Versicherungen Nachhaltigkeitsthemen bei der Beratung ihrer Kundinnen und Kunden berücksichtigen können. Hintergrund ist der EU-Aktionsplan zu Sustainable Finance, in dem unter anderem eine bessere Beratung zu Nachhaltigkeit bei Geldanlagen vorgesehen ist.
Die Vorgaben würden Anpassungen in MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive) und der „Insurance Distribution Directive“ nach sich ziehen. Die Kommission gibt an, dass sie die neuen Regeln erst dann offiziell annehmen kann, wenn neue Vorgaben zur Offenlegung für nachhaltige Geldanalgen und Nachhaltigkeitsrisiken und damit eine Definition von Nachhaltigkeitsaspekten auf EU-Ebene vereinbart worden sind. Die Kommission unterstreicht jedoch, dass Wertpapierfirmen und Versicherungen sich bereits jetzt auf Grundlage des Entwurfs auf die neuen Regelungen vorbereiten können.
Zum Weiterlesen:
- Pressemitteilung: Commission publishes draft rules to ensure investment firms and insurance distributors consider sustainability topics when advising clients
- Commission delegated regulation amending Delegated Regulation (EU) 2017/565 as regards the integration of Environmental, Social and Governance (ESG) considerations and preferences into the investment advice and portfolio management - Not yet adopted
- Dossier zu Sustainable Finance in Europe