Referentenentwurf zur Aktionärsrechterichtlinie – Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage der Grünenfraktion

Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass weiterhin nur die Aufsichtsräte bei der Festlegung der Vorstandsvergütungen bindende Entscheidungen treffen können sollten und nicht die Hauptversammlung. Dies schreibt sie in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag zur Aktionärsrechterichtlinie (Bundestagsdrucksache 19/6043).

Den Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie hatte das zuständige Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz im Oktober 2018 veröffentlicht. Darin ist das beratende Votum der Hauptversammlung zur Vergütungspolitik von Gesellschaften enthalten. Die EU-Richtlinie hätte dagegen auch ein bindendes Votum zugelassen. Auch CRIC hatte sich in einer Stellungnahme für ein verbindliches Votum ausgesprochen.

Des Weiteren geht die Antwort der Bundesregierung unter anderem auf die verschiedenen Fragen der Grünen zum Themenkomplex Deutscher Corporate Governance Kodex ein. Sie plant die Aktionärsrechterichtlinie der EU vom 17. Mai 2017 bis zur gesetzten Frist, den 10. Juni 2019, umzusetzen. 

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