Update zum EU-Aktionsplan Sustainable Finance

Das Europaparlament hat einen Verordnungsentwurf zur Taxonomie verabschiedet, zum Vorschlag zu den Transparenz- und Offenlegungspflichten gibt es eine vorläufige Einigung, die europäischen Aufsichtsbehörden bereiten Stellungnahmen zu Fragen des kurzfristigen Denkens auf den Kapitalmärkten vor, der Zwischenbericht zu Green Bond-Standards der TEG liegt vor und die Antworten auf die Konsultationen zur Integration von Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren in MiFID II sowie die OGAW-Richtlinie und die AIFM-Richtlinie sind veröffentlicht worden.

 Europaparlament verabschiedet Verordnungsentwurf zur Taxonomie 

Am 28. März 2019 hat das Europäische Parlament über seine Position zum Entwurf für eine Taxonomie für nachhaltige Aktivitäten abgestimmt, wie verschiedene Medien berichten (siehe z. B. hier ). Der Text, der die Änderungen im Vergleich zum Vorschlag der EU-Kommission enthält, ist mit einer Mehrheit von Christdemokraten, Liberalen und Grünen angenommen worden, während sich die Sozialdemokraten enthielten (weitere Infos z. B. hier).

Nun ist der Europäische Rat an der Reihe, seine Position abzustimmen. Dann können die Verhandlungen zwischen dem Rat und dem Europaparlament beginnen.

Ambitionierterer Vorschlag wurde zuvor in den zuständigen Ausschüssen abgelehnt

Ein Vorschlag der beiden zuständigen Berichterstatter Bas Eickhout (Grüne) und Sirpa Pietikäinen (Christdemokraten), der im Vergleich zum Entwurf der EU-Kommission ambitioniertere Vorstellungen zur Taxonomie enthielt, wurde am 12. März in einer Abstimmung in den zuständigen Ausschüssen für Wirtschaft und Währung sowie für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit abgelehnt (siehe z. B. hier und hier).

Damit wurden Pläne, die EU-Kommission zu Zielen zu den Bereichen Governance und Soziales zu verpflichten ebenso zurückgewiesen wie eine Erweiterung der Taxonomie um nicht-nachhaltige Bereiche (so genannte „brown taxonomy“). Von den europäischen Sozialdemokraten wurde die Rolle von Lobbying beim Zustandekommen dieses Abstimmungsergebnisses scharf kritisiert (siehe hier). Beispielsweise hatten sich die EuropeanIssuers, ein europäischer Verband börsennotierter Unternehmen, in einer Stellungnahme gegen einen “brown-listing”-Ansatz ausgesprochen.  

Dennoch: für verbesserten Text votiert

Allerdings konnten in dem am 28. März im Parlament verabschiedeten Text Verschärfungen im Vergleich zum Entwurf der EU-Kommission erreicht werden. Laut dem Europaabgeordneten Sven Giegold (Grüne) sieht der Text nun vor, dass Investments in Kohle, Atomkraft und Gasinfrakstruktur nicht als nachhaltige Finanzprodukte gelten können. Darüber hinaus müssen dieser Quelle zufolge die Anbieter von Finanzprodukten die im Vergleich zu den ILO-Kernarbeitsnormen höheren Standards zu Menschenrechten der Vereinten Nationen (insbesondere die UN Guiding Principles on Business and Human Rights) sicherstellen.

Giegold bemängelt allerdings, dass die Taxonomie nach wie vor auf die grüne Nische beschränkt bleibe. Allerdings seien Anbieter nun dazu verpflichtet, anzugeben, wenn bei ihren Produkten keine Nachhaltigkeitskriterien zu Anwendung kommen.

Eine Taxonomie für Soziales ist nicht in Sicht

Auch wurde von Giegold kritisiert, dass die Forderung nach einer Taxonomie für Soziales nicht Teil des verabschiedeten Textes ist. Auch CRIC hatte sich für ein umfassendes Nachhaltigkeitsverständnis und insbesondere für die Berücksichtigung der sozialen Dimension stark gemacht. Ebenso sprach sich CRIC dafür aus, auch diejenigen Investitionsmöglichkeiten zu definieren, die mit Blick auf die Bewältigung der ökologischen und sozialen Herausforderungen unserer Zeit vermieden werden sollten (weitere Infos in der Kommentierung zum Vorschlag des EU-Parlaments und -Rates über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen).  

Die Trilog-Verhandlungen zur Taxonomie sind für den Herbst angekündigt.

Trilog-Verhandlungen: Vorläufige Einigung über Regulierungsvorschlag zu Transparenz -und Offenlegungspflichten

Das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten haben sich am 7. März auf einen Vorschlag zur Regulierung der Transparenz- und Offenlegungsfristen zu nachhaltigen Investments und Nachhaltigkeitsrisiken geeinigt. Dies geht aus einer Mitteilung der Europäischen Kommission hervor (siehe hier). Der Vorschlag muss nun von den Repräsentanten der EU-Staaten bestätigt werden, danach vom Parlament – dies wird im Verlauf des April geschehen –, um dann final vom EU-Rat angenommen zu werden. 

Laut EU-Kommission wird in der neuen Verordnung festgelegt, „in welcher Form Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater, die die Pflicht haben, stets im besten Interesse der Kunden zu handeln, Risiken und Chancen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG-Faktoren) berücksichtigen müssen.“ 

Auch negative Auswirkungen müssen offengelegt werden

Darüber hinaus werden einheitliche Regelungen vorgeschlagen, wie die Finanzmarktteilnehmer Anleger über die Berücksichtigung von ESG-Risiken und -Chancen informieren. Die Verordnung schreibt nach Angaben der EU-Kommission auch vor, dass negative ESG-Auswirkungen – z. B. von Anlagen, die zur Verschmutzung von Gewässern oder zur Zerstörung der biologischen Vielfalt führen – offengelegt werden müssen.

Die Verordnung bezieht sich auf folgende Bereiche: Investmentfonds, Versicherungsanlageprodukte (Lebensversicherungsprodukte mit Anlagekomponente, die als Einzel- oder Gruppenlebensversicherungspolicen angeboten werden), private und betriebliche Altersversorgung, individuelle Portfolioverwaltung sowie Versicherungs- und Anlageberatung.

Schreiben an das Bundesfinanzministerium im Vorfeld der Einigung

Ob die Transparenz- und Offenlegungspflichten für alle – und nicht nur nachhaltige – Investments gelten sollen, war im Vorfeld der Einigung fraglich. Dies ist aber ein wichtiger Punkt, damit eine deutliche positive Wirkung von der Verordnung ausgehen kann.  Eine Gruppe von Akteuren, darunter auch CRIC, hatte sich daher mit einem Brief auf Initiative des WWF und der Triodos Bank hin an das Bundesfinanzministerium gewandt. Ziel war es, eine Offenlegung für alle Finanzprodukte zu erreichen. Dies ist nun offenbar geglückt – ob der Brief dazu einen Beitrag geleistet hat, lässt sich natürlich kaum sagen. 

Hintergrund und offene Fragen

Die EU-Kommission hatte den Regulierungsentwurf REGULATION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on disclosures relating to sustainable investments and sustainability risks and amending Directive (EU) 2016/2341 im Mai 2018 vorgelegt. CRIC hatte sich auch hierzu zusammen mit anderen Akteuren mit einer Stellungnahme eingebracht.

Das EU-Parlament hatte nach Entwürfen vom August schließlich im Oktober 2018 eine Position mit weitergehenden Vorstellungen vorgelegt. Beispielsweise soll sich die Offenlegung demnach nicht nur auf die Nachhaltigkeitsrisiken, sondern auch auf die Nachhaltigkeits-Performance der Investments beziehen. Der EU-Rat machte dagegen eher mit Streichungen auf sich aufmerksam. So war der Artikel 10 des Kommissions-Entwurfs verworfen worden, der eine Anpassung der Richtlinie für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) dahingehend vorsieht, dass diese in den internen Investitionsentscheidungen und Risiko-Management-Prozessen Nachhaltigkeit berücksichtigen müssen (siehe hier).

Laut dem Nachrichtenportal IPE ist nicht klar, was am 7. März bezüglich der Änderungen im Kommissionsentwurf zur EbAV-Richtlinie vereinbart wurde. Die Branche der Pensionsfonds, darunter auch der deutsche Fachverband aba, hatte den verschiedenen Medienberichten zufolge schlagkräftig gegen Artikel 10 lobbyiert. Der Text zur erzielten Einigung ist noch nicht veröffentlicht.

CO2-Benchmarks

Am 25. Februar haben der EU-Rat und das Europaparlament außerdem eine Einigung zur Benchmark-Verordnung erzielt. In dem Text für die geplante Regulierung, auf den sich beide Parteien geeinigt haben, geht es im Wesentlichen um:

  • EU climate transistion benchmarks, welche darauf zielen, den CO2-Fußabdruck von Standard-Investments-Portfolios zu senken.
  • EU Paris-aligned benchmarks, welche das ambitioniertere Ziel haben, ausschließlich diejenigen Komponenten zu wählen, die einen Beitrag zum Erreichen des im Pariser Klimaabkommen vereinbarten Zwei-Grad-Ziels leisten

Außerdem ist in dem Regulierungsentwurf eine Pflicht für alle Benchmarks festgeschrieben, dass sie erklären müssen, wie ESG-Kriterien in der Investment-Strategie enthalten sind und inwiefern die Methodik mit den Klimazielen von Paris in Einklang steht. Weitere Informationen enthält die Pressemitteilung des Europäischen Rats.

EU-Kommission veröffentlicht Entwurf zu Leitlinien für die klimabezogene Berichterstattung von Unternehmen 

Die EU-Kommission hat am 20. Februar einen Entwurf für Leitlinien für die klimabezogene Berichterstattung von Unternehmen veröffentlicht, zu dem bis zum 20. März eine Konsultation offenstand. Unternehmen sollen dem Entwurf nach darüber berichten, wie der Klimawandel die finanzielle Performance des jeweiligen Unternehmens beeinflusst und wie Unternehmen negativ und positiv auf das Klima einwirken können. 

Die finale Fassung der Leitlinien soll im Juni 2019 veröffentlicht werden. Nach ihrer Fertigstellung sollen sie die bestehenden Leitlinien zur nichtfinanziellen Berichterstattung im Zusammenhang mit der CSR-Richtlinie ergänzen. 

Der Entwurf der EU-Kommission baut auf dem Bericht der TEG Report on Climate-related Disclosures und den Antworten auf die Konsultation zu diesem Bericht auf. 

Weitere Informationen enthält die Presemitteilung 

Kommission bittet Aufsichtsbehörden um Stellungnahme zur Frage des Abbaus von kurzfristigem Denken auf den Kapitalmärkten 

Die Generaldirektion für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion der EU hat die europäischen Aufsichtsbehörden um Stellungnahme zum Thema eines übermäßigen Drucks zu kurzfristigem Handel von Seiten des Finanzsektors auf Unternehmen gebeten. Mit dem Aufruf kommt die EU-Kommission den Ankündigungen aus dem EU-Aktionsplan Finanzierung nachhaltigen Wachstums nach.

Konkret bezieht sich die Bitte um Stellungnahmen auf Maßnahme 10, in der es um die Förderung einer nachhaltigen Unternehmensführung und den Abbau von kurzfristigem Denken auf den Kapitalmärkten geht. Sowohl die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), als auch die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und der Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung sind zur Teilnahme aufgerufen.

Die drei Behörden sollen hierfür Belege sammeln und ggf. Empfehlungen – auch regulatorischer Art – ableiten. Auch die Konsultation relevanter Anspruchsgruppen ist vorgesehen. Die Berichte sollen im Dezember 2019 vorliegen.

Technical Expert Group legt Zwischenbericht zu Green Bond-Standards vor

Am 6. März 2019 ist der Report of the Technical Expert Group (TEG) subgroup on Green Bond Standard. Proposal for an EU Green Bond Standard vorgelegt worden (hier die Kurzfassung).  Die entsprechende Konsultation war bis zum 3. April 2019 geöffnet. Der finale Report soll im Juni vorliegen (weitere Infos hier).

Antworten auf Konsultationen

Weitere Informationen:

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