Kompromisse erzielt, aber Einigung dennoch fraglich: Klassifikationssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten (Update 16.12.19)

Bei den Trilog-Verhandlungen zur so genannten Taxonomie konnten offenbar Fortschritte erzielt werden. Dies ging am 5. Dezember 2019 aus verschiedenen Berichten und Kommentaren aus Medien, Politik und Zivilgesellschaft hervor. Nach neueren Informationen sind entscheidende Punkte aber nach wie vor strittig. Nachtrag: Laut Meldungen vom 16. Dezember 2019 ist eine Einigung erzielt worden (siehe weiter unten).

Zur Taxonomie (weitere Informationen hier) konnten Stand 5. Dezember 2019 folgende Kompromisse erzielt werden:

  1. Offenlegungspflichten sollen informierten Kreisen zufolge dreistufig gelten: Für ökologisch-nachhaltige Finanzprodukte – wie im Verordnungsentwurf vorgesehen – und für Produkte gemäß der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (mehr Infos hier). Alle anderen Produkte müssen demnach per Disclaimer angeben, dass sie keine Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigen. Offenlegungspflichten sollen außerdem für diejenigen Unternehmen gelten, die in den Anwendungsbereich der CSR-Richtlinie fallen.
  2. Bis Ende 2012 soll laut verschiedenen Quellen ein Wirkungsbericht für eine soziale und eine braune Taxonomie vorgelegt werden. Bei Letzterem handelt es sich um eine Taxonomie, die umweltschädliche Aktivitäten klassifiziert.
  3. Als Schritt hin zu mehr Klarheit sollen nach übereinstimmenden Medienberichten die Wirtschaftstätigkeiten in drei Kategorien eingeordnet werden: Grün (z. B. Aufforstung), Transition (im Vergleich zur Branche niedrigere Treibhausgasemission, z. B. bei der Stahlproduktion) und Enabling (z. B. Hersteller von Windrädern).
  4. Kohle ist offenbar explizit ausgeschlossen, während es zur Kernkraft unterschiedliche Angaben gibt. Laut dem Europa-Abgeordneten Sven Giegold ist Kernkraft – wie im aktuellen TEG-Report zur Taxonomie – über die Do-No-Significant-Harm-Regel faktisch ausgeschlossen. Dem Handelsblatt zufolge könnten sich Kernkraft genauso wie Gas als taxonomie-konforme Tätigkeiten in den Bereichen Transition oder Enabling qualifizieren.
  5. Die Einführung der Taxonomie für die Bereiche Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel sollen RI zufolge nächsten Dezember starten können mit der der Annahme des Gesetzes und einer dann beginnenden einjährigen Übergangsfrist.

Ein weiterhin strittiger Punkt sind Rechtsakte zur Umsetzung. Hier gibt es offenbar die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten, die entweder dem EU-Parlament und der Kommission oder den EU-Mitgliedstaaten mehr Einfluss geben. Zunächst schienen sich hier Parlament und Kommission durchgesetzt zu haben. Aber dieser Punkt wird laut dem Europa-Abgeordneten Sven Giegold erneut diskutiert. Auch haben sich demnach Frankreich wegen der hohen Hürden für Atomkraft und Polen wegen des Ausschlusses von Kohle erneut eingeschaltet. 

Die Verhandlungen bleiben also weiterhin spannend – und werden sich möglicherweise ins neue Jahr ziehen. Medienberichten vom 11. Dezember 2019 zufolge steht eine Einigung aktuell generell in Frage.

Update 16. Dezember 2019: Einem Bericht von Bloomberg zufolge konnte am 16. Dezember eine Einigung in den Trilogverhandlungen erzielt werden. Strittige Punkte waren vor allem, ob und inwiefern sich Gas und Kernkraft für die Taxonomie qualifizieren können, wobei letzteres prominent von Frankreich eingefordert wurde und ersteres von Deutschland. Bloomberg zufolge sieht der Kompromiss nun vor, dass beides unter bestimmten Bedinungen taxonomie-kompatibel sein kann. Der EU-Abgeordnete Sven Giegold spricht in einer Pressemitteilung vom 17. Dezember von einem "Happy End ohne Erleichterungen für Atomkraft".

Verwendete Quellen:

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