Neben den Konsultationen zur CSR-Richtlinie und zur neuen Sustainable Finance-Strategie haben nun auch die europäischen Aufsichtsbehörden EBA, EIOPA und ESMA ein entsprechendes Dokument veröffentlicht. Es geht um ESG-Offenlegungsstandards für Finanzmarkt-Teilnehmer, Berater und Produkte. Die Konsultation ist bis zum 1. September 2020 geöffnet.
Die Aufsichtsbehörden sind damit beauftragt, technische Regulierungsstandards zu Inhalten, Methodik und Darstellung für die ESG-Offenlegung zu entwickeln, sowohl auf Institutionen- wie auf Produkt-Ebene. Im Konsultationspapier sind außerdem Vorschläge in Bezug auf die Taxonomie-Verordnung enthalten.
Unter anderem geht es um den „Principle Adverse Impact“ aus der Offenlegungsverordnung. Im Konsultationspapier haben die Aufsichtsbehörden hierfür Indikatoren vorgeschlagen. Auch zur produktbezogenen Offenlegung sind Vorschläge enthalten. Nach der Konsultation werden die Aufsichtsbehörden die technischen Regulierungsstandards finalisieren.
Weitere Informationen:
- ESAs consult on Environmental, Social and Governance disclosure rules
- Zu den Konsultationsdokumenten
- Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten liegt vor
- Der Taxonomie-Kompromiss: Was wurde beschlossen?
- EU-Kommission: Konsultation zu künftiger Sustainable Finance-Strategie
- Konsultation zur CSR-Richtlinie bis zum 11. Juni 2020 geöffnet