Schweiz: Leitlinien zu Nachhaltigkeit im Finanzsektor von Bundesrat verabschiedet

Die Bundesregierung der Schweiz möchte die Chancen eines nachhaltigen Finanzwesens für ihren Finanzplatz stärker nutzen. Sie hat daher am 24. Juni 2020 einen Bericht und Leitlinien zu Nachhaltigkeit im Finanzsektor verabschiedet.

Einer entsprechenden Mittteilung zufolge geht es ihr darum, die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes zu verbessern und einen effektiven Beitrag zu Nachhaltigkeit zu leisten. Der Bundesrat begreift seine Rolle subsidiär, das heißt, er würde bei Marktversagen oder Marktimperfektionen aktiv werden und möchte vor allem für die richtigen Rahmenbedingungen sorgen.

Hierzu zählt er unter anderem die Bereiche Informationen und deren Qualität sowie qualitativ hochwertige Angebote – also eine informierte Beratung, einen hohen Aus- und Weiterbildungsstand in der Branche sowie effizient und effektiv auf die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele ausgerichtete Produkte –, Innovation, Bepreisung des Risikos und Exportfähigkeit. Auch möchte sich die Schweiz international für das Thema engagieren, etwa im Financial Stability Board FSB und der G20.

Der Bericht äußert sich auch zum Thema Nachhaltigkeits- bzw. Umweltlabels. Diese würden in der Schweiz üblicherweise in der Branche entwickelt, heißt es dort.

Den Bericht hat eine bundesinterne Arbeitsgruppe unter der Leitung des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF) erarbeitet. Daran beteiligt waren außerdem das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und weitere Behörden wie das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO).

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