FMA-Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Anfang Juli 2020 veröffentlichte die Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) den Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken.

Die FMA versteht darunter ESG-Risiken (Environmental, Social, Goverance), die für Unternehmen schlagend werden und den Geschäftserfolg beeinträchtigen können. Diese Nachhaltigkeitsrisiken sind nicht als eigene Risikoart zu betrachten, sondern in den bestehenden Risikokategorien abzubilden und in das bestehende Risikomanagement zu integrieren, so die FMA. Der Leitfaden dient den von der FMA beaufsichtigten Unternehmen als Hilfestellung und soll diese auf regulatorische Entwicklungen – wie zum Beispiel die „Disclosure Verordnung“ – vorbereiten. Der Leitfaden ist als „lebendes Dokument“ konzipiert, das bei Bedarf aktualisiert wird. Das Ziel ist es, ein gemeinsames Verständnis zwischen FMA und beaufsichtigten Unternehmen zu definieren und gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den beaufsichtigten Unternehmen herzustellen (level playing field).

Im Vorfeld der Veröffentlichung gab es im Rahmen eines Konsultationsverfahrens die Möglichkeit, den Entwurf zu diesem Leitfaden zu kommentieren. Diese Möglichkeit wurde vielfach genutzt, auch CRIC hat eine Stellungnahme verfasst. In Ihrer finalen Version des Leitfadens ist die FMA auf zahlreiche Ergänzungen und Vorschläge aus dem Konsultationsverfahren eingegangen.

Aus der Sicht von CRIC ist dieser Leitfaden ein wichtiger Entwicklungsschritt hin zu einer nachhaltigeren Finanzwirtschaft. Auch wenn ein Leitfaden im eigentlichen Sinne keine gesetzliche Vorgabe darstellt, formuliert er für die beaufsichtigen Unternehmen dennoch die klare Erwartungshaltung der Aufsicht, wonach die Materialität von Nachhaltigkeitsrisiken zu berücksichtigen ist. Der Leitfaden überzeugt durch seine Begriffsklärung ebenso wie durch sein umfassendes Nachhaltigkeitsverständnis, welches die Weiterentwicklung EU-Ebene (u.a. Taxonomy for Sustainable Finance) berücksichtigt und damit die Planungs- und Steuerungsmöglichkeit der beaufsichtigten Unternehmen verbessert. Hervorzuheben sind die im Anhang angeführten „Good Practices“ und zahlreichen Informationsquellen. Der Leitfaden stellt demnach eine – auch im europäischen Umfeld – aktuelle und hilfreiche Grundlage zur Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in der Finanzwirtschaft dar.

Der Leitfaden zum Download

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