Nun ist es offiziell: Mit der Veröffentlichung der neuen Regulierungen für Klima-Benchmarks am 03. Dezember 2020 im EU Official Journal ist der Gesetzgebungsprozess hierzu abgeschlossen (Level-2-Anforderungen). Die „delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 vom 17. März 2020 der Kommission“ trittt laut Artikel 4 am 23. Dezember 2020 in Kraft. Es handelt sich um eine Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und Rates hinsichtlich „der Erläuterung der Referenzwert-Erklärung, wie Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren in den einzelnen Referenzwerten, die zur Verfügung gestellt und veröffentlicht werden, berücksichtigt werden”.
Zur deutschen Version geht es hier. Die Regelungen finden sich hier in englischer Sprache.