Sustainable Finance-Beirat fordert rechtliche Basis für kollaboratives ESG-Engagement

Während seiner Arbeit hat sich der 2019 eingesetzte Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung in einer Unter-Arbeitsgruppe auch mit dem Thema Engagement befasst. Die wesentlichen Ergebnisse sind in die Empfehlung 31 „Engagement institutioneller Investoren“ des kürzlich veröffentlichten Abschlussberichts eingeflossen.

Der Beirat konstatiert, institutionelle Investoren in Deutschland – inklusive der öffentlichen Hand – würden ihre Möglichkeiten, Einfluss auf Unternehmen im Sinne von mehr Nachhaltigkeit auszuüben, zu wenig nutzen. Als Ursache benennt das Gremium den Zusatzaufwand und rechtliche Unsicherheit. Abhilfe soll laut Bericht eine „Infrastruktur für ESG-Engagement“ schaffen.

Folgendes fordert das Fachgremium konkret

  1. Gesetzesinitiative zur verlässlichen rechtlichen Abgrenzung von Gemeinschaftsinitiativen für ESG-Engagement (Collaborative Engagement) von Investorenabsprachen auf informeller Ebene (Acting in Concert);
  2. Schaffung einer Plattform zur Förderung von kollaborativem Engagement, vor allem für kleine und mittelgroße Investoren, beginnend in Deutschland und mit dem Ziel einer Erweiterung auf europäischer Ebene;
  3. Entwicklung eines deutschen Stewardship Code (Verantwortungskodex) als Rahmenwerk für die Engagement-Plattform und als Leitlinie für das individuelle Engagement von Investoren in Deutschland sowie Mitarbeit an einem europäischen Stewardship Code.

Zu 1: Hier regt der Beirat Gesetzesänderungen (vornehmlich WpHG, ggf. WpÜG, KWG, AIFMD) an. Inhaltlich geht es um einen allgemeinen Hinweis im Gesetz auf kollaboratives Engagement bezüglich Nachhaltigkeitsthemen als Ausnahmetatbestand in Hinsicht auf Acting in Concert. Es soll also konkretisiert werden, dass „kein abgestimmtes Verhalten vorliegt, wenn …“. Außerdem soll die Gesetzesbegründung auf die entsprechende Whitelist der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) verweisen.

Zu 2: Der Beirat empfiehlt den Aufbau einer nicht gewinnorientierten Engagement-Plattform in Verantwortung interessierter Investoren und Asset Manager, die bei Engagement-Aktivitäten im Kontext der Aktionärsrechterichtlinie (ARR) unterstützen soll. Auch die Anlagen der öffentlichen Hand sollen durch eine Mitgliedschaft des BMF einbezogen werden. Im Kontext der Plattform wird unter anderem ein Austausch mit bestehenden Initiativen – auch der CRIC e.V. wird hier explizit genannt – angeregt und ebenso wird eine möglichst hohe Transparenz mit Blick auf Themen und Ergebnisse nahegelegt.

Zu 3: Nach Überzeugung des Beirats soll ein deutscher Stewardship Code als Leitlinie für Investoren und als Rahmenwerk für die oben geforderte Plattform entwickelt werden. Dieser könne auf den Wohlverhaltensregeln des BVI , den DVFA-Stewardship-Leitlinien sowie auf internationalen Standards aufgebaut werden. Investoren würden sich freiwillig auf den Kodex verpflichten. Dieser würde explizit soziale und ökologische Themen benennen.

Bewertung 

Es ist zu begrüßen, dass der Beirat vorschlägt, Maßnahmen zu ergreifen, um eine Kultur aktiven Aktionärstums und Engagements in Deutschland zu stärken und zu entwickeln. Dabei macht es Sinn, dass hierbei insbesondere kleine und mittelgroße Investoren im Fokus stehen, da hier ein besonderer Bedarf besteht.

Bemerkenswert ist, dass auch von der öffentlichen Hand Engagement eingefordert wird. Dies konkretisiert der Beirat weiter in der Empfehlung 2 „öffentliche Kapitalanlagen“, wo  gefordert wird, die Anlagestrategie des Bundes müsse neben den reinen Anlageentscheidungen eine explizite Engagement-Strategie enthalten.

Bei den Engagement-Empfehlungen ist besonders augenfällig, dass mit Blick auf die Stärkung des Engagements keine regulatorischen Änderungen auf EU-Ebene, etwa bei der Aktionärsrechterichtlinie (ARR), thematisiert werden. In der Empfehlung 17, in der es um eine nachhaltige Corporate Governance geht, fordert er konkret, die ARR so zu ändern, dass die Vergütung von Führungskräften mit langfristigen Klima- und Nachhaltigkeitszielen in Einklang steht. Warum gibt es also in Empfehlung 31 keine entsprechenden Anregungen?

Eine über Vergütungsfragen hinaus gehende Revision der ARR ist durchaus in der Diskussion. Nicht nur hat PRI in seiner Publikation Investor priorities for the EU Green Deal  Änderungen und Erweiterungen der ARR angeregt. Auch die ESMA empfiehlt, beispielsweise zu prüfen, ob und inwiefern Aktionäre künftig auch über die nicht-finanzielle Erklärung von Unternehmen abstimmen können sollen und inwieweit die ARR geeignet ist, langfristiges Engagement zu fördern (mehr hier).  

Es wäre wünschenswert gewesen, dass der Beirat hier einen Fingerzeig gibt, welche Positionierung der Bundesregierung er begrüßt. Schließlich ist – nach den Fragen in der im Herbst vergangenen Jahres geschlossenen Konsultation zu urteilen – von der erneuerten Sustainable Finance-Strategie der EU zu erwarten, dass auch etwas zu ARR enthalten sein wird. Hierrüber werden wir im Juni 2021 mehr erfahren.

© 2023 CRIC e.V. Verein zur Förderung von Ethik und Nachhaltigkeit bei der Geldanlage. All Rights Reserved.
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.