Deutsche Bundesregierung möchte virtuelle Hauptversammlungen dauerhaft ermöglichen

Zunächst als Übergangslösung wegen der Corona-Pandemie auf Zeit eingeführt, sollen nicht-physische Hauptversammlungen nun der Normalfall werden. Dies sieht ein Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz vor, der am 9. Februar 2022 veröffentlicht worden ist.

Der Entwurf steht bis zum 11. März zur Konsultation. Diverse Medien berichteten bereits (siehe z. B. hier und hier). 

Bereits mit der Einführung von virtuellen Hauptversammlungen als Zwischenlösung während der Corona-Krise waren von Aktionärsseite grundsätzliche Bedenken geäußert worden. So wurde befürchtet, der Vorstand könne bei der nicht-physischen Variante kritischen Fragen leichter ausweichen oder dass beispielsweise Aktionärinnen und Aktionäre, die weniger mit neuen Medien vertraut sind, von den Hauptversammlungen ausgeschlossen sein könnten (mehr hier). 

Zum Download: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften

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