Abschlussbericht zur sozialen Taxonomie veröffentlicht

Nachdem die Untergruppe der Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen zur sozialen Taxonomie im Juli letzten Jahres ihren Zwischenbericht veröffentlicht hatte, ist nun am 28. Februar 2022 der Abschlussbericht im Rahmen einer Online-Veranstaltung vorgestellt worden.

In den Final Report by Subgroup 4: Social Taxonomy sind insbesondere die Rückmeldungen aus der Konsultation zum Zwischenbericht eingeflossen. Ein wichtiges Ziel war, die soziale Taxonomie (noch) stärker an das Konzept der grünen Taxonomie anzugleichen.

Allerdings gibt es laut dem Bericht zunächst zwei grundsätzliche Unterschiede zwischen beiden Klassifikationssystemen:

  1. Die meisten Wirtschaftstätigkeiten bringen soziale Vorteile mit sich, zum Beispiel dadurch, dass durch sie menschenwürdige Arbeitsplätze geschaffen werden. Daher muss in einer sozialen Taxonomie zwischen dem inhärenten sozialen Nutzen und einem zusätzlichen Nutzen wie der Durchsetzung von Menschenrechten oder der Schaffung des Zugangs zu Gesundheitsversorgung unterschieden werden.
  2. Während Umweltziele und -kriterien (natur-)wissenschaftlich fundiert sein können, muss eine soziale Taxonomie auf internationalen, maßgeblichen Standards basieren.

Aufbauend darauf enthält die soziale Taxonomie folgende Komponenten analog zur grünen Taxonomie:

  • Soziale Ziele
  • Typen von wesentlichen Beiträgen
  • DNSH-Kriterien
  • Mindeststandards

Folgende drei soziale Ziele definiert der Abschlussbericht:

  • Menschenwürdige Arbeit (auch für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in der Zulieferkette)
  • Angemessener Lebensstandard und Wohlergehen für die Verbraucher und Verbraucherinnen
  • Integrative und nachhaltige Gemeinschaften und Gesellschaften.

Darüber hinaus sollen Unterziele sicherstellen, dass folgende Aspekte Berücksichtigung finden: Gesundheit und Sicherheit; Gesundheitsversorgung; Wohnen; Löhne, Nicht-Diskriminierung, Gesundheit der Verbraucher und Verbraucherinnen sowie die Lebensgrundlagen von Gemeinschaften.

Grundsätzlich kann – wie in der grünen Taxonomie auch – zwischen zwei Arten von wesentlichen Beiträgen unterschieden werden:

  1. Zusätzlicher sozialer Nutzen der Tätigkeit selbst (z. B. Forschung zu Medikamenten)
  2. Vermeidung negativer Auswirkungen, etwa durch Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz

Auch die Do-No-Significant-Harm-Kriterien sind analog zur grünen Taxonomie zu verstehen. Bei Kriterien, etwa zu Governance-Themen, die nicht mit einer Wirtschaftstätigkeit verknüpft werden können, sollen Mindeststandards angewendet werden.

Schließlich betrachtet die soziale Taxonomie sozial schädliche Wirtschaftstätigkeiten. Ähnlich wie bei den Überlegungen zu einer erweiterten grünen Taxonomie (siehe hier) geht es um die Frage, welche Aktivitäten unter allen Umständen als schädlich anzusehen sind. 

Der Mitschnitt zur Online-Veranstaltung, in dessen Rahmen der Abschlussbericht präsentiert wurde, wird auf dem YouTube-Kanal der Climate Bonds Initiative zur Verfügung gestellt werden. Am 10. März um 14 Uhr wird in der CRIC-Reihe Politik im Fokus der Abschlussbericht durch die Leiterin der Unterarbeitsgruppe zur sozialen Taxonomie, AKI-Geschäftsführerin Antje Schneeweiß, in deutscher Sprache präsentiert. 

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