Entwurf für ein EU-Lieferkettengesetz vorgelegt

Lange angekündigt und erwartet, wurde er schließlich am 23. Februar veröffentlicht: Der Vorschlag der EU-Kommission für Regeln zu menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflichten in den globalen Lieferketten. Ziel ist es, die unternehmerische Verantwortung zu stärken sowie für mehr Rechtssicherheit und Transparenz zu sorgen.

Der Entwurf zum Lieferkettengesetz (und Anhang) umfasst Unternehmen, die inner- und außerhalb der EU ansässig sind, sofern letztere im Binnenmarkt tätig sind. Die Schwellen der betroffenen Unternehmen sind mit 500 Beschäftigten und einem Umsatz von 150 Millionen Euro definiert. Allerdings sollen die Vorgaben auch für Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden gelten, sofern diese besonderen Risikobranchen angehören wie Bergbau, Textilindustrie oder Landwirtschaft.

Inhaltliche Grundpfeiler des Entwurfs

Inhaltlich sieht der Gesetzesvorschlag vor, dass die Unternehmen Sorgfaltspflichten in ihre Strategien integrieren, tatsächliche oder potenzielle menschenrechtliche oder ökologische nachteilige Auswirkungen identifizieren, mögliche Auswirkungen verhindern oder abmildern, tatsächliche Auswirkungen beenden oder minimieren, Beschwerdeverfahren einrichten und unterhalten, Überwachung der Strategie und Maßnahmen und darüber öffentlich Bericht erstatten. Von Unternehmen Geschädigte können sich mit Klagen an Zivilgerichte wenden.

Dem Entwurf müssen noch der Europäische Rat und das Parlament zustimmen. Sobald dieser versabschiedet ist, haben die EU-Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Es ist daher realistisch, davon auszugehen, dass die erstmalige Anwendung in das Jahr 2026 fällt.

Kritik am Gesetzesvorschlag von Eurosif, Südwind, Germanwatch und dem ECCHR

Während die in Brüssel ansässige Organisation Eurosif moniert, dass in dem Entwurf keine obligatorischen Übergangspläne und keine Offenlegung der Vergütung von Führungskräften vorgesehen ist, vermisst Südwind strengere Vorgaben für den Finanzsektor. Es sei nicht akzeptabel, dass Finanzinstitute ausschließlich vor dem Erbringen einer Finanzdienstleistung zur Risikoüberprüfung verpflichtet seien, heißt es von Seiten des Forschungsinstituts. Da insbesondere Unternehmenskredite oft über mehrere Jahre liefen, bedürften sie einer regelmäßigen Überprüfung. Zudem sei fatal, dass der Finanzsektor von der Verpflichtung befreit werde, potenzielle negative Auswirkungen zu verhindern.

Die deutsche NGO Germanwatch hebt positiv die Klagemöglichkeit vor Zivilgerichten hervor. Jedoch habe es EU-Kommission versäumt, die essenzielle Frage der Beweislast zu klären, da Betroffene in der Regel auf Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen nicht beweisen könnten, dass ein Unternehmen seine Sorgfaltspflichten verletzt hat. Die Regelung, die Schäden nach der ersten Lieferkettenebene von der Haftung auszunehmen, dürfe nicht dazu führen, die Rechte der Betroffenen auszuhebeln.

Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) verweist auf einen ganz anderen Punkt: Der derzeitige Vorschlag decke nur etwa ein Prozent der auf dem EU-Markt operierenden Unternehmen ab, weshalb der für alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe gelten sollte. Unverständlich ist aus Sicht des ECCHR außerdem, dass die Bereiche Transport, Elektronik und Bauwesen im Gesetzesentwurf nicht als Hochrisikobranchen gelten.

CRIC unterstützt ein Lieferkettengesetz

CRIC selbst hatte sich bereits in der Debatte um ein Lieferkettengesetz in Deutschland für ein solches positioniert und eine Unternehmenserklärung zum Lieferkettengesetz in Deutschland unterstützt. In der Bundesregierung ist eine solche Regulierung nach langem Hin und Her zum Ende der letzten Legislatur eingeführt worden. 

Zu den Argumenten für ein solches Lieferkettengesetz zählen, dass es zu gleichen Wettbewerbsbedingungen beiträgt, die rechtliche Kohärenz erhöht und für Klarheit sagt, welche Standards für Unternehmen gelten. Zudem kann ein solches Gesetz die Geschäftswelt wie auch Investoren und Finanzmarktakteure darin unterstützen, ihrer Verantwortung für die Wahrung der Menschenrechte gerecht zu werden.

Ebenso hatte sich CRIC für ein Lieferkettengesetz auf EU-Ebene ausgesprochen und sich der Stellungnahme der Investor Alliance for Human Rights mit dem Titel Investor Statement in Support of Mandated Human Rights and Environmental Due Diligence in the European Union angeschlossen.

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