Öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf für virtuelle Hauptversammlungen am 22. Juni

Der am 10. Mai 2022 veröffentlichte Entwurf eines Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung weiterer Vorschriften ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des deutschen Bundestages. Sie findet am 22. Juni von 11 bis 13 Uhr im Paul-Löbe-Haus statt.

Im Vorfeld ist vor allem der Referentenentwurf zu diesem Gesetz auf starke Kritik gestoßen, auch bei CRIC. Zusammen mit dem Dachverband der kritischen Aktionärinnen und Aktionäre und mit Shareholders for Change hatte sich CRIC daher an der Konsultation dazu beteiligt (mehr hier). Im jetzigen Entwurf sind viele Verbesserungen aufgenommen worden. Allerdings gibt es zum Beispiel noch keine Entwicklungen dahingehend, dem optimalen Modell, nämlich einer hybriden Hauptversammlung, einen Rechtsrahmen zu geben. 

Weitere Informationen zur Anhörung gibt es hier. Die Liste der Sachverständigen kann hier eingesehen werden.

 

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