Bericht der Platform on Sustainable Finance zum sozialen Mindestschutz in der Taxonomie

Um als ökologisch-nachhaltige Wirtschaftstätigkeit in die EU-Taxonomie aufgenommen zu werden, muss diese einen signifikanten Beitrag zu einem der dort genannten sechs Umweltziele leisten, außerdem keines der anderen Umweltziele erheblich beeinträchtigen und zudem einen sozialen Mindestschutz einhalten. Wie letzterer genauer verstanden und umgesetzt werden kann und sollte, hat nun das EU-Fachgremium Platform on Sustainable Finance in einem Zwischenbericht dargelegt.

Dieser trägt den Titel Draft Report on Minimum Safeguards, wurde im Juli 2022 veröffentlicht und steht bis zum 6. September zur Konsultation. Der Abschlussbericht ist für den September dieses Jahres angekündigt (ist aber Stand 9. Oktober 2022 noch nicht veröffentlicht).

Konkret geht es um den sozialen Mindestschutz, der in den Artikeln 3 und 18 der Taxonomie-Verordnung vorgesehen ist. Im Zwischenbericht wird dieser im Kontext der weiteren EU-Regulierung – insbesondere der SFRD und den Entwürfen zur CSRD und CSDDD – betrachtet und der Zusammenhang mit den in der Taxonomie-Verordnung und verbundenen Verordnungen und Direktiven genannten Standards und Normen beleuchtet. Letztlich werden folgende Empfehlungen abgeleitet:

  1. Unzureichende oder nicht vorhandene Sorgfaltsprüfungsverfahren von Unternehmen in Bezug auf Menschen- und Arbeitsrechte, Bestechung, Besteuerung und fairen Wettbewerb sollten als Zeichen der Nichteinhaltung des Mindestschutzes angesehen werden.
  2. Rechtskräftige Verurteilungen von Unternehmen vor Gericht in Bezug auf eines der oben genannten Themen sollten als Zeichen der Nichteinhaltung angesehen werden.
  3. Die mangelnde Zusammenarbeit mit einer Nationalen Kontaktstelle* und eine Bewertung der Nichteinhaltung der OECD-Leitlinien durch eine solche Kontaktstelle sollten als Zeichen der Nichteinhaltung angesehen werden.
  4. Die Nichtbeantwortung von durch das Business and Human Rights Resource Centre erhobenen Vorwürfen sollte als Zeichen der Nichteinhaltung angesehen werden.

Die Platform on Sustainable Finance schlägt in dem Zwischenbericht vor, dass die Punkte zwei bis vier so lange gelten sollten, bis das Unternehmen ein Sorgfaltsprüfungsverfahren eingeführt hat, das solche Verstöße unwahrscheinlich macht. Neben den genannten Themen enthält der Zwischenbericht außerdem Empfehlungen zu den Bereichen Projektfinanzierung, KMU und Green Bonds.

*Erläuterung zu den Kontaktstellen: Die Umsetzung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen wird durch so genannte Nationale Kontaktstellen unterstützt. Diese wurden von den OECD-Ländern eingerichtet.

 

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