Am 17. Mai 2017 wurde die 2. Aktionärsrechterichtlinie (Richtlinie (EU) 2017/828 des Europäischen Parlaments und des Rates) veröffentlicht, die von den EU-Mitgliedsstaaten bis 10. Juni 2019 in nationales Recht umzusetzen ist. Vom deutschen Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz wurde hierzu im Oktober 2018 ein Referentenentwurf erstellt. Das Ministerium hat eine Reihe von Institutionen - darunter auch CRIC - eingeladen, hierzu eine Stellungnahme zu verfassen und einzureichen.