PSF veröffentlicht Berichte zur sozialen und erweiterten Taxonomie sowie zu den Umweltzielen drei bis sechs

Seit dem Februar dieses Jahres hat das EU-Beratungsgremium Platform on Sustainable Finance (PSF) drei Berichte zur Taxonomie-vorgelegt: den Abschlussbericht zu einer sozialen und zu einer auf schädliche, dazwischenliegende und neutrale Wirtschaftstätigkeiten erweiterte Taxonomie sowie einen Bericht zur Methodik und Kriterien für die Umweltziele drei bis sechs aus der grünen Taxonomie.

Diese Ziele sind die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen (3), Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling (4), Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (5) sowie Biodiversität und Schutz gesunder Ökosysteme (6). Der Bericht gliedert sich in zwei Teile, wobei der erste die Methodik beschreibt und der Anhang die Kriterien enthält. Jedoch sind zu einigen Bereichen wie Tagebau und Abbau von Materialien die Kriterien noch in Bearbeitung.

Die EU wird auf dieser Grundlage Entwürfe für delegierte Rechtsakte vorlegen, ist aber nicht an die Vorgaben der PSF gebunden. Diese hatte zu den Umweltzielen drei bis sechs im August vergangenen Jahres einen Zwischenbericht vorgelegt mit anschließender Konsultation. Auch mit Blick auf die erweiterte Taxonomie und die soziale Taxonomie gab es Zwischenberichte und Konsultationen.

Die Arbeitsgruppe zu einer erweiterten Taxonomie ist eine Antwort auf die Kritik, dass es sich bei der aktuellen grünen Taxonomie um eine binäre Logik handele, da sie Wirtschaftstätigkeiten schlicht in nachhaltig und nicht-nachhaltig unterteilt und zudem nur einen kleineren Teil der Wirtschaft abbildet. Im Abschlussbericht dieser Arbeitsgruppe wird ein Konzept konkretisiert, dass Wirtschaftstätigkeiten in schädliche (DNSH nicht erfüllende), dazwischenliegende (DNSH erfüllende, aber nicht für einen substanziellen Beitrag qualifizierende) und, wie bereits von der grünen Taxonomie bekannt, solche mit einem ökologisch-nachhaltig substanziellen Beitrag untergliedert. Hinzukommen Wirtschaftstätigkeiten, die einen geringe Umweltwirkung haben und als neutral bezeichnet werden können, bei denen aber ein Greening möglich ist.

Das Zentrale hier ist die Idee, schädliche Wirtschaftstätigkeiten wie auch die dazwischenliegenden hin zur Erfüllung der DNSH-Kriterien bzw. der Kriterien für einen substanziellen Beitrag weiterzuentwickeln und auf diese Weise aktiv den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu unterstützen. Bei den schädlichen Wirtschaftstätigkeiten muss daher unterschieden werden, ob sie sich verbessern können oder unabänderlich schädlich sind. Als eine solche sind in der bestehenden Taxonomie bereits Stromerzeugungstätigkeiten, bei denen feste fossile Brennstoffe verwendet werden, definiert.

Der Abschlussbericht zur sozialen Taxonomie ist am 28. Februar vorgelegt haben. Er wurde im Rahmen der CRIC-Reihe Politik im Fokus für den deutschsprachigen Raum vorgestellt. Einen kurzen Überblick zum Bericht findet sich hier.

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