Später als erwartet – aber nun liegt er vor: Der Entwurf des Bundesfinanzministeriums zur Umsetzung der EU-Richtlinie für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV). Er wurde am 2. Juli veröffentlicht und formuliert aus, wie die entsprechenden Passagen im Versicherungsaufsichtsgesetz und zugehörige Rechtsverordnungen angepasst werden könnten.