Die sozialen, politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse erfordern eine aktive Gestaltung, damit sich Lebensbedingungen und Perspektiven von Menschen weltweit entscheidend verbessern.
Die sozialen, politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse erfordern eine aktive Gestaltung, damit sich Lebensbedingungen und Perspektiven von Menschen weltweit entscheidend verbessern.
Nachdem im April die Mitglieder des EU-Ausschuss für Währung und Wirtschaft mit großer Mehrheit für eine Resolution zu Sustainable Finance gestimmt haben, hat diese am 29. Mai auch das europäische Parlament passiert. Sie wurde mit 455 Stimmen bei 87 Gegenstimmen und 92 Enthaltungen angenommen.
In einem vom Papst zwar nicht verfassten aber „approbierten“ Papier zu Wirtschafts- und Finanzfragen – Oeconomicae et pecuniariae questiones – plädieren die Autoren dafür, den Menschen und das Gemeinwohl in das Zentrum der globalen Wirtschaft und Finanzwelt zu stellen. Neben einer angemessenen Regulierung der Dynamiken des Marktes fordert es eine klare ethische Fundierung der Finanzmärkte.
Nachdem die EU-Kommission im März dieses Jahres ihren Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums veröffentlicht hatte, legte sie nun wie angekündigt konkrete Vorschläge für Regulierungen vor. Darin geht es um folgende vier Maßnahmen:
Wenn die BaFin tatsächlich meint, was sie kürzlich im BaFin-Journal (Mai 2018) veröffentlichte - und in der Regel ist das gerade bei der BaFin so - steht ein Paradigmenwechsel hinsichtlich der Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien bei der Risikobetrachtung von Finanzinstituten bevor. Denn dort ist zu lesen: "Die BaFin wird die Unternehmen unter ihrer Aufsicht verstärkt für das Thema sensibilisieren und die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in das Risikomanagement einfordern."
Die Mitglieder des EU-Parlamentsausschusses für Währung und Wirtschaft haben am 24. April 2018 eine Resolution zu einem nachhaltigen Finanzwesen verabschiedet. Darin sprechen sich die Parlamentarier und Parlamentarierinnen für Regeln aus, die einen Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft in der EU gewährleisten sollen, für die Förderung nachhaltiger Anlagen sowie für Divestments von fossilen Brennstoffen und nicht nachhaltigen Energien.