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Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass weiterhin nur die Aufsichtsräte bei der Festlegung der Vorstandsvergütungen bindende Entscheidungen treffen können sollten und nicht die Hauptversammlung. Dies schreibt sie in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag zur Aktionärsrechterichtlinie (Bundestagsdrucksache 19/6043).

Die im Juli 2018 von der EU-Kommission eingesetzte Technical Expert Group on Sustainable Finance (TEG) hat ihren ersten Bericht zum Bereich Transparenz und Offenlegung von Nachhaltigkeitsaspekten durch Unternehmen vorgelegt. Die dort enthaltenen Empfehlungen sollen in die Non-Bindung Guidelines zur nichtfinanziellen Berichterstattung der EU eingearbeitet werden. 

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