Zu Nachhaltigkeit in der Geldanlage und im Finanzwesen kommt derzeit mit dem EU-Aktionsplan zu Sustainable Finance viel Dynamik aus Brüssel. Die EU-Richtlinie Richtlinie für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV), die bis 2019 in nationales Recht umgesetzt werden muss und Anknüpfungspunkte zu Nachhaltigkeit enthält, erscheint vor diesem Hintergrund zunehmend nur als kleinerer Vor- und Zwischenschritt.