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Vermögenswerte, bei denen die Finanzdienstleister den Kontakt zum Kunden verloren hat, werden als nachrichtenlose Assets bezeichnet. Allein auf nachrichtenlosen Bankkonten sollen mehrere Milliarden Euro schlummern. Laut dem Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland (SEND e.V.) ist Deutschland der einzige G7-Staat, der einen Umgang mit nachrichtenlosen Vermögenswerten noch nicht gesetzlich geregelt hat. Nach dem Willen von SEND e.V., dem Verband Deutscher Erbenermittler (VDDE e.V.), der Bundesinitiative Impact Investing und Ashoka soll sich dies ändern.

Für den bevölkerungsreichsten Mitgliedsstaat der EU sind rückblickend für Januar und den Herbst 2019 vor allem zu nennen, dass der Sustainable Finance Beirat der Bundesregierung erste Thesen veröffentlicht, die FDP-Fraktion für denselben Offenlegungsstandards fordert, der Bundestag den Gesetzentwurf zur zweiten Aktionärsrechterichtlinie verabschiedet hat, das Klimaschutzgesetz in Kraft getreten ist und die BaFin nach einer Konsultationsphase die finale Version ihres Nachhaltigkeitsmerkblatts vorgelegt hat.

Vor allem der Dezember des vergangenen Jahres war mit Blick auf weitere Schritte zur Umsetzung des EU-Aktionsplans Finanzierung nachhaltigen Wachstums ereignisreich: Es konnte nicht nur letztlich doch eine Einigung zur Taxonomie-Verordnung erzielt werden, auch die International Platform on Sustainable Finance wurde gegründet, die Offenlegungs- und Klima-Benchmark-Verordnungen veröffentlicht, das Benchmark-Handbuch der TEG, die Version 2 des Berichts zum EU Ecolabel und die Berichte zum Thema Kurzfristigkeit auf den Finanzmärkten der drei EU-Aufsichtsbehörden wie auch der Green Deal der neuen EU-Kommission:

Im Dezember 2019 hat auch die Projektgruppe, die das EU Ecolabel für Finanzprodukte entwickelt, einen weiteren Zwischenbericht vorgelegt. Unter dem Titel "Development of EU Ecolabel criteria for Retail Financial Products. Technical Report 2.0: Draft proposal for the product scope and criteria" steht das 119 Seiten starke Dokument zum Downlaod bereit.

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