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Der US-amerikanische Vermögensverwalter Blackrock hat in einem Bieterverfahren für eine wichtige Aufgabe im Zusammenhang mit dem EU-Aktionsplan Sustainable Finance das Rennen gemacht. Die am 8. April 2020 veröffentlichte Entscheidung der europäischen Behörde ist bei zivilgesellschaftlichen Organisationen auf Unverständnis gestoßen.

Aufgrund der Corona-Pandemie können auch viele börsennotierte Unternehmen aus Deutschland ihre Hauptversammlungen nicht wie geplant ausrichten. Um hier Abhilfe zu verschaffen, hat das Bundeskabinett am 23. März 2020 Erleichterungen für Aktiengesellschaften beschlossen. So soll ihnen vorübergehend ermöglicht werden, eine virtuelle Hauptversammlung ohne Präsenz der Aktionäre durchzuführen. Der Gesetzentwurf schränkt jedoch auch Rechte der Aktionäre ein. 

Die Technical Expert Group on Sustainable Finance (TEG) hat ihre Arbeit soweit abgeschlossen. Am 9. März 2020 legte sie für die Bereiche Taxonomie und Green Bond-Standard die folgenden noch ausstehenden Berichte vor: Taxonomy: Final report of the Technical Expert Group on Sustainable Finance (67 Seiten), den Taxonomy Report. Technical Annex (591 Seiten) und die Usability guide for the EU green bond standard.

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