Rückblick: Betriebliche Altersversorgung und Nachhaltigkeit

Ausgangspunkt der Veranstaltung, die am 29. November 2018 in der Evangelischen Akademie in Frankfurt stattfand, war ein Blick auf die Engagement-Aktivitäten unter den DAX-30, die CRIC nach 2014 im Jahr 2018 erneut unternommen hat. Ergebnis: Es sind durchaus Fortschritte festzustellen, allerdings verhält sich die deutliche Mehrzahl der im großen deutschen Leitindex gelisteten Unternehmen nach wie vor zurückhaltend, wenn es um das Thema verantwortliche Investments gibt.

Die Ergebnisse der Recherchen zu und des Dialogangebots an die DAX-30 und zusätzliche Informationen zu Fragen der Nachhaltigkeit bei der betrieblichen Altersversorgung sind in dem Bericht Nachhaltigkeit in der betrieblichen Altersversorgung. Investors-Engagement bei den DAX-Unternehmen und ein Blick über die Landesgrenzen hinaus zusammengefasst.

Präsentation von Praxisbeispielen: Versicherer im Raum der Kirchen, VERKA, Hannoversche Kassen

Weitaus offensiver im Umgang mit Fragen der Nachhaltigkeit bei der betrieblichen Altersversorgung sind einige kleinere Akteure – etwa aus dem kirchlichen Umfeld, aber auch aus anderen Bereichen. CRIC hatte hier konkret Jürgen Mathuis (Versicherer im Raum der Kirchen), Ewald Stephan (VERKA) und Jana Desirée Wunderlich (Hannoversche Kassen) eingeladen, um Praxisbeispiele kennenzulernen zu machen und aus Sicht erfahrener Akteure zu diskutieren.

Unter anderem wurden Themen angerissen wie Mikrofinanz oder Spezifika der Veranlagung bei Pensionskassen, etwa die hohe Quote an festverzinslichen Wertpapieren.  Die Ausgestaltung von Nachhaltigkeits-Aspekten in der EU-Richtlinie Richtlinie für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV), die bis 2019 in nationales Recht umgesetzt werden muss, wurde weitgehend skeptisch bewertet.

Freiwillige Initiativen: die ÖGUT-Zertifizierung

Im zweiten Teil der Veranstaltung waren die Empfehlungen Ausgangspunkt der Diskussionen, die im Abschlussbericht der High-Level Expert Group on Sustainble Finance (HLEG) in dem dort enthaltenen kurzen Abschnitt zur betrieblichen Altersversorgung enthalten sind: Mitglieder von Pensionskassen zu ihren Präferenzen mit Blick auf Nachhaltigkeit konsultieren und über die rechtlichen Anforderungen hinaus durch Initiativen die Integration von Nachhaltigkeit und die Berichterstattung darüber fördern.

Den Start machte Mag. Susanne Hasenhüttl von der Österreichischen Gesellschaft für Umwelt und Technik (ÖGUT) und stellte die freiwillige Zertifizierung für Vorsorge- und Pensionskassen vor, die dort bereits seit 15 Jahren am Markt ist. Unter anderem wurde deutlich, dass auch in Österreich betriebliche Pensionskassen schwerer für das Thema Nachhaltigkeit zu erreichen sind – die Mehrzahl der ÖGUT-Zertifizierten zählt zu den Vorsorgekassen, in die verpflichtend eingezahlt werden muss.

ShareAction: Mitglieder von Pensionskassen einbeziehen und aktivieren

Im Anschluss präsentierte Friederike Hanisch von ShareAction die Aktivitäten der Organisation aus Großbritannien, die aber auch europaweit und teilweise auch global tätig ist. ShareAction versucht mit diversen Maßnahmen und Tools die Begünstigten bzw. (potenziellen) Mitglieder von Pensionsfonds dafür zu sensibilisieren und interessieren, was mit den für ihre Altersversorgung angelegten Geldern – auch im Hinblick auf Nachhaltigkeit – passiert. Außerdem hat sich ShareAction einen Namen mit Rankings von Pensionsfonds nach dem Kriterium von Nachhaltigkeitsaspekten gemacht. Dieses Ranking ist auch bereits einmal in der Schweiz durchgeführt worden.

Rechtliche Rahmenbedingungen und politische Entwicklungen

Anschließend gab Dr. Axel Hesse von Metzler Asset Management einen Überblick zu den für die Anbieter der betrieblichen Altersversorgung relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen und politischen Entwicklungen. Hierbei ging er sowohl auf die EbAV-Richtlinie II, mit den Auswirkungen von Pflichten zum Nachhaltigkeits-Reporting und eventuellen Investitionspflichten im Versicherungsaufsichtsgesetz, der Aktionärsrechterichtlinie II, die unter anderem Bestimmungen zu Nachhaltigkeit in Bezug auf Stimmrechtsausübung und Offenlegung enthält, den Action Plan „FinancingSustainableGrowth“ und der CSR-Richtlinie, die eine nichtfinanzielle Erklärung im Lagebericht vorschreibt. 

In der anschließenden Diskussion wurde unter anderem deutlich, dass noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten ist. Ein wichtiger Adressat ist hier nach einmütiger Meinung des Podiums die Politik.

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Medienberichte 

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