Per 10. März 2021 gilt die EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor. Wallstreet-Online hat nachgefragt, was das für den Finanzmarkt bedeutet - auch bei CRIC. Zum Beitrag gelangen Sie hier.
Per 10. März 2021 gilt die EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor. Wallstreet-Online hat nachgefragt, was das für den Finanzmarkt bedeutet - auch bei CRIC. Zum Beitrag gelangen Sie hier.
Shifting the Trillions. Ein nachhaltiges Finanzsystem für die Große Transformation – heißt das 132 Seiten umfassende Dokument, das die abschließenden Empfehlungen des Sustainable Finance-Beirats der Bundesregierung enhält. Spannend ist nun die Frage, welche Inhalte in die entsprechende Strategie der Bundesregierung übernommen werden.
Wie lässt sich der Abschlussbericht des Sustainable Finance-Beirats der Bundesregierung aus entwicklungspolitischer Sicht bewerten? VENRO, der Verband Entwicklungspolitik und humanitäre Hilfe, bietet hierzu am 3. März von 14 bis 15.30 Uhr ein Webinar an. Mit dabei sind unter anderem Dr. Klaus Schilder (Misereor) und Ulrike Lohr (Südwind).
Am 24. und 26. Februar werden in fünf Webinaren verschiedene Taxonomie-relevante Themen behandelt:
Vom 8. April bis zum 15. Juli 2020 war es möglich, der EU-Kommission Rückmeldungen zu ihren Fragen für eine erneuerte Sustainable Finance-Strategie zu geben. Auch CRIC hatte sich beteiligt. Diese Gelegenheit haben insgesamt 648 Organisationen und Einzelpersonen genutzt.
Einen „verbesserten Zugang zu Nachhaltigkeitsinformationen durch Digitalisierung und Einrichtung einer Rohdatenbank“ hatte bereits der Sustainable Finance-Beirat der deutschen Bundesregierung in seinem Zwischenbericht gefordert. Die EU ist dabei, Schritte für ein solches Vorhaben einzuleiten.