Die Europäische Kommission hat am 21. April 2021 ihren Vorschlag für eine Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen veröffentlicht (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD), der eine Änderung der bestehenden Berichtspflichten der NFRD (Non-Financial Reporting Directive - auch bekannt als CSR-Richtlinie) zum Ziel hat. Die Taxonomie-Verordnung sieht im Artikel 8 Berichtspflichten für alle Unternehmen vor, die unter diese Richtlinie fallen.