Bereits am 9. März 2019 war eine vorläufige Einigung (nähere Infos auch hier) bekannt geworden – nun liegt die finale Fassung vor: Die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor ist am 9. Dezember 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union erschienen. Sie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und gilt ab dem 10. März 2021.