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30 Prozent an Land und Meeresgebieten unter Naturschutz stellen, den Anteil biologischer Landwirtschaft auf mindestens 25 Prozent erhöhen, den Rückgang von Bestäubern beenden bzw. umkehren, den Gebrauch von Pestiziden um 50 Prozent senken, europäische Flüsse über eine Strecke von mindestens 25.000 Kilometern renaturieren und drei Milliarden Bäume pflanzen: Dies alles möchte die EU-Kommission mit ihrer Biodiversitäts-Strategie, die sie am 20. Mai, dem internationalen Tag der Biodiversität, vorgestellt hat, bis 2030 erreichen. 

Im Auftrag der Europäischen Kommission arbeitet aktuell ein Konsortium an einer Studie zu Daten, Ratings und Research im Bereich des nachhaltigen Investments. Dies ist ein Beitrag zur Weiterentwicklung und Informationsgrundlage für Aktivitäten der EU im Bereich Sustainable Finance. Die Teilnahme an der Studie ist noch bis zum 17. Mai möglich (wurde nochmals verlängert). Zum Fragebogen geht es hier.

Neben den Konsultationen zur CSR-Richtlinie und zur neuen Sustainable Finance-Strategie haben nun auch die europäischen Aufsichtsbehörden EBA, EIOPA und ESMA ein entsprechendes Dokument veröffentlicht. Es geht um ESG-Offenlegungsstandards für Finanzmarkt-Teilnehmer, Berater und Produkte. Die Konsultation ist bis zum 1. September 2020 geöffnet.

Die 2019 gegründete Organisation Finance & Human Rights (FaHR) hat ein Papier veröffentlicht, indem sie einen Überblick zu Regulierung im Bereich Finanzen und Menschenrechte bietet. Das acht Seiten umfassende Papier Finance & human rights: regulatory overview geht sowohl auf bestehende als auch auf künftige EU-Regulierung wie auch auf nationale Gesetze ein.

In einer von der Investor Alliance for Human Rights koordinierten Stellungnahme fordern über 100 Investoren mit einem Vermögen von mittlerweile mehr als fünf Billionen US-Dollar Regierungen dazu auf, gesetzliche Regelungen für verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen einzuführen. Auch im deutschsprachigen Raum und auf EU-Ebene wird das Thema derzeit diskutiert.

Laut dem Nachrichtenportal Euractiv verzögern sich Teile des Ende 2019 vorgestellten Green Deal. Am Zeitplan zur neuen Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen soll demnach jedoch nicht gerüttelt werden, wohingegen etwa beim Klimapakt oder der Biodiversitätsstrategie Aufschübe möglich sind und einige Initiativen bereits auf 2021 verlegt wurden. Unterdessen nimmt die Diskussion zur Frage weiter an Fahrt auf, wie Corona-Hilfen und Konjunkturprogramme an Nachhaltigkeitsziele geknüpft werden können.

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