Neben der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor ist im Dezember 2019 auch die Verordnung zu EU-Referenzwerten für den klimabedingten Wandel, Paris abgestimmter EU-Referenzwerte sowie nachhaltigkeitsbezogener Offenlegungen für Referenzwerte im Amtsblatt der EU-Kommission veröffentlicht worden. Außerdem hat die TEG ihr Handbuch zum Report on Benchmarks vorgelegt. Der finale TEG-Bericht zum Thema war bereits im September des vorherigen Jahres fertig gestellt worden.