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Für das EU-Klassifikationssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten ist dies keine gute Nachricht: Fünf vornehmlich im Umweltbereich tätige zivilgesellschaftliche Organisationen kündigten am 13. September in einem Brief an Finanzkommissarin Mairead McGuinness an, die Platform on Sustainable Finance bereits am Tag nach Versand des Schreibens zu verlassen und nicht für eine Neubesetzung des Beratungsgremiums zur Verfügung zu stehen.

Nicht nur der delegierte Rechtsakt, der Atomkraft und fossiles Gas unter bestimmten Bedingungen als ökologisch-nachhaltig klassifiziert, sondern auch Kriterien bezüglich Bioenergie, Forstwirtschaft und Bioplastik in der EU-Taxonomie sind teils scharf kritisiert worden. Umwelt-NGOs haben hierzu nun rechtliche Schritte eingeleitet.

Um als ökologisch-nachhaltige Wirtschaftstätigkeit in die EU-Taxonomie aufgenommen zu werden, muss diese einen signifikanten Beitrag zu einem der dort genannten sechs Umweltziele leisten, außerdem keines der anderen Umweltziele erheblich beeinträchtigen und zudem einen sozialen Mindestschutz einhalten. Wie letzterer genauer verstanden und umgesetzt werden kann und sollte, hat nun das EU-Fachgremium Platform on Sustainable Finance in einem Zwischenbericht dargelegt.

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